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Aktuelles

  • Erweiterung der Geschäftsstelle

    Seit die Gesetzesrevision in Gang ist, hat sich das Arbeitsvolumen der Geschäftsstelle und des Vorstands, insbesondere des Präsidenten, jedes Jahr vergrössert. Sowohl die Geschäftsstelle als auch der Vorstand sind ressourcenmässig am Limit. Anfang Jahr wurde darum entschieden, einen OE-Prozess in Angriff zu nehmen. Ziel war, Szenarien zu entwickeln, wie der Vorstand entlastet und der Geschäftsstelle mehr Ressourcen zur Verfügung gestellt werden können. Eine Hauptaufgabe der neuen Person wird - mit Blick auf die Gesetzesrevisionen im Kanton St. Gallen - insbesondere der weitere Ausbau und die Stärkung des politischen Lobbyings sein. Am 19.11.25 fand eine ausserordentliche Mitgliederversammlung statt, an der die Mitglieder darüber abstimmten, ob die Geschäftsstelle um 50 % aufgestockt werden kann. Der intensive OE-Prozess im Vorfeld hat sich gelohnt: Die 25 vertretenen Organisationen haben sozusagen einstimmig die Stellenerweiterung gutgeheissen. Anfang 2026 soll die neue Stelle ausgeschrieben werden. 


  • Erste inklusive Tagung war ein Erfolg

    Mitte Februar 2025 führte INSOS SG-AI für die Klient:innen und das Fachpersonal eine inklusive Fachtagung zur Wahlfreiheit beim Wohnen durch. Moderiert wurde der Anlass von sebit Schweiz; das Amt für Soziales nahm an der Tagung teil und Nora Stahr, die Projektleiterin der Gesetzesrevision, leistete einen fachlichen Input zu den neuen Dienstleistungen im Bereich ambulantes Wohnen; Seraina Wiedmer erzählte in einem Interview von ihren Erfahrungen, die sie die im Rahmen des Projektes WUP mit dem Wohnen in der eigenen Wohnung macht. Mit knapp 60 Teilnehmenden (in einer guten Durchmischung) und sehr positiven Rückmeldungen war das Event ein schönes Highlight.


  • Konferenz der Dienstleistenden

    Die Veranstaltung «Gemeinsam für gute Rahmenbedingungen» vom 5. November 2024, die sich an die Geschäftsleitungen von INSOS SG-AI und die Trägerschaftspräsidien richtete, stiess auf grosse Resonanz. Zum einen stellten Claudius Luterbacher, Leiter des Amtes für Soziales vom Kanton SG, und Nora Stahr, Leiterin Stab Amt für Soziales Kanton SG und Projektleiterin Revision BehG, die Inhalte des neuen Gesetzes vor und beantworteten im Anschluss offene Fragen. Im zweiten Teil der Veranstaltung ging es um die Weiterentwicklung der «Konferenz der Dienstleistenden», das am 1. Mai 2024 neu ins Leben gerufene neue Gefäss. Das wichtigste Anliegen der Trägerschaften – mehr Einfluss haben bei der Regierung – kann erfüllt werden, da vorgängig mit Regierungsrätin Laura Bucher die Übereinkunft getroffen werden konnte, dass an zukünftigen Treffen mit ihr auch die Trägerschaften vertreten sein sollen. Es steht auch bereits ein Termin für ein Gespräch mit Regierungsrätin Laura Bucher auf der Agenda: Am 13. Februar 2025 trifft sich eine Delegation von INSOS SG-AI/Trägerschaften mit Laura Bucher und Claudius Luterbacher. 


  • Zusammenkunft der Trägerschaften und des Vorstands von INSOS SG-AI

    Anfang Mai trafen sich die Präsident*innen der Trägerschaften mit dem Vorstand von INSOS SG-AI auf Initiative einer Vorbereitungsgruppe, der es ein Anliegen ist, die Zusammenarbeit mit dem Kanton auf politischer Ebene zu verankern. Angestrebt werden soll ein Dialog mit der Regierung auf der politisch-strategischen Ebene, um die gemeinsamen Interessen der Trägerschaften und des Verbands frühzeitig einzubringen und aktiv zu gestalten. Die vertretenen Organisationen befürworteten einstimmig die Gründung einer Konferenz, die einmal pro Jahr tagen soll, um die Themen der Trägerschaften und des Verbands einzuholen und zu bündeln.


  • Appenzell Innerrhoden bricht eine Lanze für Menschen mit einer Beeinträchtigung

    Der Kanton Appenzell-Innerrhoden bekommt nach 150 Jahren eine neue Verfassung. Die Stimmbevölkerung hat an der Landsgemeinde Ende April in Appenzell 2024 die neue totalrevidierte Kantonsverfassung angenommen. Damit können auch Menschen mit einer kognitiven oder psychischen Beeinträchtigung, die urteilsunfähig sind und unter einer umfassenden Beistandschaft stehen, in Zukunft abstimmen und wählen und auch in ein Amt gewählt werden. Damit wird der Kanton AI, der als letzter Kanton das Frauenstimmrecht eingeführt hat, zu einem Pionier in der Deutschschweiz, was die Inklusion von Menschen mit einer Beeinträchtigung betrifft. Nach dem Kanton Genf ist er der zweite Kanton, der das Wahlrecht für dieses Zielpublikum einführt. Bis die neue Verfassung in Kraft tritt, wird es voraussichtlich 2027. Betroffen sind etwa 30 Personen.