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Gesetzesrevision - der zweite Kickoff fand statt

(fel) Nach dem ersten Kickoff Ende Juni 2022, zu dem der Kanton St. Gallen die Leistungserbringer eingeladen hat, fand Anfang September der zweite Kickoff mit den Leistungsnutzenden statt, zu dem INSOS SG-AI zwei Beobachter*innen delegieren konnte. Die Inhalte, die aus der Sicht der Leistungsnutzenden im neuen Gesetz abgebildet sein müssen, sind grosso modo deckungsgleich mit jenen, welche die Leistungserbringer am ersten Kickoff formuliert haben: Gefordert wurde u. a., dass die UN-BRK als verbindliche Grundlage genommen, die Arbeitsintegration berücksichtigt und das Thema Zugänglichkeit generell in den Fokus genommen werden. Die Wünsche und Anregungen gingen in beiden Kickoffs weit über die vier vom Kanton definierten Teilprojekte hinaus. Kritisiert wurde die Art des Einbezugs: Aus Sicht der Leistungsnutzenden wäre es angebracht gewesen, als erste Gruppe eingeladen zu werden oder überhaupt keine Separation vorzunehmen. Befürchtet wird, dass sich die Partizipation auf Information, Anhörung und Beratung reduziert und es keine echte Mitentscheidungskompetenzen geben wird (siehe auch Interview mit Selma Mosimann im Newsletter). Ende September will der Kanton St. Gallen informieren, welche nächsten Schritte in Angriff genommen werden.

INSOS SG-AI hat sich am 6. September mit den anderen Leistungserbringern zu einer Auswertungssitzung der Kickoff-Phase getroffen. Es wurde entschieden, eine Anfrage an die Projektleitung zu richten, um zu erfahren, wie mit den inhaltlichen und prozessualen Diskrepanzen umgegangen werden wird. Angedacht ist auch, unter dem Lead der Behindertenkonferenz St. Gallen-Appenzell eine Podiumsdiskussion zu organisieren, zu der auch die Regierung eingeladen werden soll.

Anfang September hat INSOS SG-AI nach einer Vernehmlassung bei den Mitgliedern sein Positionspapier zur Gesetzesrevision verabschiedet. Das Dokument ist jetzt auf der Homepage aufgeschaltet. 

Markus Schefer, Céline Martin und Caroline Hess-Klein haben zum Thema Gesetzesrevision Anfang Jahr ein Buch herausgegeben, den „Leitfaden für eine behindertenrechtliche Gesetzgebung in den Kantonen“. Der Leitfaden möchte die Kantone in ihren Arbeiten an einer Gesetzgebung zur Umsetzung der UN-BRK unterstützen. Auf dem Klappentext heisst es: Der Gesetzgebungsauftrag der Kantone zur Gewährleistung der Rechte von Menschen mit Behinderungen betrifft alle Lebensbereiche und erstreckt sich auf alle Formen von Beeinträchtigungen. Er berührt alle Bereiche staatlichen Handelns und ist dementsprechend inhaltlich äusserst komplex und vielfältig. Grundlage des Leitfadens bilden die Erfahrungen der letzten Jahre mit der behindertenrechtlichen Gesetzgebung in zahlreichen Kantonen. Er beschreibt die Besonderheiten des Gesetzgebungsverfahrens, schlägt zahlreiche konkrete und praktische Massnahmen, geeignete Regelungsstrukturen und ein Mustergesetz vor und führt die inhaltlichen Anforderungen insbesondere der UN-BRK an die kantonale Gesetzgebung näher aus. Hier können Interessierte den Leitfaden bestellen.