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Behindertenrechtskonvention

Seit 2006 gibt es die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Im Jahr 2014 hat die Schweiz sie ratifiziert. Es obliegt vor allem dem Bund und den Kantonen, die UN-BRK umzusetzen, doch ist die Zivilgesellschaft ebenso gefordert, die in der UN-BRK postulierte Gleichstellung von Menschen mit Beeinträchtigung voranzutreiben.

Innerhalb der Zivilgesellschaft kommt den Institutionen der Behindertenhilfe eine besonders wichtige Rolle zu, die Ziele und Vorgaben der UN-BRK umzusetzen und vorbildlich zu wirken.

INSOS SG-AI nimmt seine Verantwortung ernst und unterstützt die Institutionen bei der Umsetzung der UN-BRK. Er hat darum von 2017-2019 in Zusammenarbeit mit zwölf Institutionen ein Projekt durchgeführt. Entstanden sind 13 Aktionspläne, eine Broschüre für Klient*innen, Fragebogen zur Umsetzung der UN-BRK in den Institutionen und Empfehlungen der FHS SG, wie Partizipation wirksam umgesetzt werden kann.