Inhalt

In Tuchfühlung mit Claudius Luterbacher

(fel) Claudius Luterbacher hat am 1. September 2022 sein Amt als Leiter des St. Galler Amtes für Soziales (AfSO) angetreten. Wie geht es ihm in der neuen Aufgabe? Was beschäftigt ihn vor allem? Claudius Luterbacher war bereit, uns Auskunft zu geben.

Claudius, du bist jetzt seit hundert Tagen im Amt als Leiter des Amts für Soziales. Wie hast du diese hundert Tage erlebt? Wie fühlst du dich in der neuen Rolle?

Ich habe hier ein sehr breites Themengebiet angetroffen. Ich wusste das und war trotzdem noch einmal positiv beeindruckt davon, wie breit die Aufgaben im AfSO sind. Das sind Aufgaben, welche die ganze Gesellschaft betreffen und wo es letztlich um Fragen geht wie: Wie wollen wir unser Zusammenleben gestalten? Wie wollen wir mit Menschen umgehen, die eher zum schwächeren Teil der Gesellschaft gehören? Und an diesen Themen in den verschiedenen Fachbereichen arbeiten zu können, finde ich unglaublich spannend und faszinierend.

Als ich mein neues Amt angetreten habe, habe ich auch sehr viele motivierte Mitarbeitende kennengelernt. Mit Blick auf die hundert Tage war das prägend. Mitarbeitende zu haben, die eine sinnvolle Arbeit machen wollen und machen, ist sehr wohltuend. Es gibt eine gute Kultur im Amt, viel Fachwissen und Professionalität. Nicht, dass ich das anders erwartet hätte, aber es beeindruckt mich doch sehr positiv.

Die Zusammenarbeit mit den vielen verschiedenen Anspruchsgruppen – Institutionen, Verbände, Fachkommissionen, Gemeinden etc. gefällt mir. In unseren Fachthemen Alter, Kinder und Jugend, Familie und Sozialhilfe, Behinderung, Integration, Gleichstellung arbeiten wir nicht für uns am Schreibtisch, sondern mit vielen Akteuren. Und ich habe hier, quasi von Berufs wegen, einen «integrativen Blick». Auch der Bereich Behinderung ist ja nicht ein abgeschlossener Bereich, sondern greift in alle Lebensbereiche hinein, und davon profitieren wiederum die anderen Fachbereiche.

Was sind die grössten Herausforderungen?

Eine der grössten Herausforderungen ist der Fachkräftemangel, in der Pflege und in vielen anderen Bereichen. Wir haben zu Recht einen hohen Anspruch an die Qualität von Begleitung, Betreuung, Pflege etc. und gleichzeitig merken wir, dass es nicht einfach ist, gut ausgebildete Leute zu finden.

Und was macht ihr konkret?

Man muss an vielen Orten ansetzen. Ausbilden ist wichtig, und dass man den Leuten die Möglichkeit gibt, sich fachlich weiter zu qualifizieren. Dann müssen Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit es attraktiv bleibt, einen solchen Beruf auszuüben. Mit guten Arbeitsbedingungen kann die Attraktivität der Berufe behalten und erhöht werden. Es sind lauter Bausteine. Das Patentrezept? Das suchen wir immer noch.

Das Thema Fachkräftemangel betrifft auch unsere Branche. Viele Betriebe haben Mühe, qualifiziertes Personal zu finden. Der Lohn ist nicht der einzige Faktor, der einen Einfluss hat, ist aber doch nicht zu unterschätzen. Wie beurteilst du diesbezüglich die Situation?

Wenn der Lohn über den Kanton reguliert wird, wie das bei eurer Branche der Fall ist, dann wird er durch die Politik festgelegt. Das Amt hat da wenig Einfluss. Es ist Aufgabe der Politik, dass die Berufe auch bezüglich Lohns attraktiv bleiben. Dass der Lohn gut und angemessen ist, ist zentral. Gleichzeitig sind die übrigen Arbeitsbedingungen wichtig. 

Welche anderen Herausforderungen gibt es sonst noch?

Eine andere Herausforderung ist das Thema Armut. Es gibt im Kanton St.Gallen viele von Armut betroffene oder von Armut bedrohte Personen. Ausgehend von dieser Optik ist ein wichtiger Schwerpunkt, den ich setzen möchte, die Frage der Chancengerechtigkeit und Ermöglichung von Teilhabe. Wir sehen z.B., wie Kinder in prekären wirtschaftlichen Verhältnissen aufwachsen: Die 0-17-Jährigen schwingen bei den Sozialhilfebezüger*innen immer obenauf. Wenn Kinder in prekären Verhältnissen aufwachsen, ist das oft ein Handicap für das ganze Leben. Chancengerechtigkeit und Teilhabe geht aber über den materiellen Aspekt hinaus. Gerade mit Blick auf Menschen mit Beeinträchtigung dürfen wir den Anspruch haben an unsere Gesellschaft, dass alle grundsätzlich eine Chance bekommen, in unserer Gesellschaft selbstbestimmt zu leben, sich als Teil der Gesellschaft zu erfahren ohne mit Barrieren und Hürden kämpfen müssen, die dies verhindern. Das geht nicht nur quer durch unsere Aufgaben hindurch, die wir beim AfSO bearbeiten, sondern muss departementsübergreifend angegangen werden.

Am 01.01.2027 soll das neue Beh-Gesetz in Kraft treten. Was ist deine Vision? Welche Chancen gilt es zu packen? Wo siehst du die grössten Stolpersteine?

Jede Person soll zum einen möglichst selbstbestimmt und mit auf die eigenen Bedürfnisse zugeschnittenen Unterstützungen leben können. Zum andern sollen Menschen mit einer Beeinträchtigung nicht als Problem, sondern als Ressource und wertvolle Mitglieder unserer Gesellschaft angeschaut werden. Dieser Vision sollte über die Rahmenbedingungen, die wir im Gesetz festschreiben, möglichst zum Durchbruch verholfen werden. Natürlich gibt es auch hier drin wiederum Herausforderungen und Realitäten, die nicht zu unterschätzen sind. Nehmen wir die Flexibilisierung von Unterstützungsangeboten - das kann man schnell sagen, aber das will letztlich auch umgesetzt und finanziert sein. Und trotzdem ist es ein Gebot der Zeit, die strenge Zweiteilung stationär/nicht-stationär aufzuweichen. Da ist vieles in Bewegung und es soll sich aber noch mehr in die Richtung der genannten Vision entwickeln.

Wenn man die UN-BRK als Massstab und Ziel nimmt, die es umzusetzen gilt, macht das auch Angst, dass das nicht erreichbar ist?

Ich finde die UN-BRK DAS zentrale Dokument, sowohl auf der Ebene der Vision als auch auf der Ebene der Umsetzung in Form von konkreten Rahmenbedingungen. Aber man muss sich auch vor Augen halten, dass so ein Uno-Dokument für die ganze Welt gilt. Damit will ich unseren Anspruch nicht relativieren, aber es gibt viele Punkte in der UN-BRK, wo wir in der Schweiz eigentlich nicht schlecht unterwegs sind. Aber es gibt auch Mankos, wie der Bericht des UN-BRK-Ausschusses gezeigt hat. An diesen Mankos soll man auch arbeiten. Als Risiko sehe ich die Kluft zwischen dem Wünschbaren und dem Machbaren. Wenn viel Wünschbares als Erwartung in den Prozess der Gesetzesrevision hineinkommt, bleiben Enttäuschungen nicht aus. Aber wir dürfen den Fokus nicht zu schnell verengen und den hohen Anspruch der UN-BRK nicht zu schnell auf die Seite tun.

Und wo siehst du die Chancen der Gesetzesrevision?

Die Chance sehe ich darin, dass es einen Willen gibt, überhaupt eine solche Gesetzesrevision zu machen und Verbesserungen im Sinn der UN-BRK anzustossen und umzusetzen.

Wir haben vom Risiko des hohen Anspruchs geredet. Wo siehst du sonst noch Stolpersteine? Das Geld?

Die finanziellen Aspekte sind immer heikel. Entscheidend ist aber letztlich bei einer solchen Revision, wofür es einen politischen Willen gibt. Es braucht ein Bewusstsein dafür, warum die Änderungen im Gesetz wichtig sind. Ein Risiko könnte allfällige Abwehrreaktionen auf gestellte Forderungen sein.

Der Ausgangspunkt der Gesetzesrevision war ein Sparauftrag. Macht dir das kein Bauchweh?

Das macht mir nicht mehr Bauchweh, als dass uns Finanzierungsfragen grundsätzlich immer wieder Bauchweh machen. Es geht immer darum, die Kostenentwicklung so zu regulieren, dass sie erträglich ist, was per se eine schwierige Aufgabe ist. Auch hier wird sich die Frage vom Wünschbaren und Machbaren zweifelsohne stellen.

Seit vielen Jahren gibt es eine Zusammenarbeitsvereinbarung zwischen dem AfSO und INSOS SG-AI. Diese hat sich in den Augen vieler bewährt, es gibt aber auch kritische Stimmen in der Branche. Wie stellst du dir die Zusammenarbeit zukünftig vor?

Seit ich hier bin, nehme ich wahr, dass das AfSO mit INSOS eine gute und mit der Zusammenarbeitsvereinbarung auch eine geklärte und verschriftlichte Zusammenarbeit hat. Mir liegt daran, dies auch weiterhin in gutem Einvernehmen weiterzuführen. Der ganze Bereich kann davon profitieren, wenn das AfSO und INSOS gut und geklärt in den je spezifischen Rollen und Aufgaben zusammenarbeiten. Gleichzeitig sind wir auch mit vielen anderen Akteuren im Feld, insbesondere mit Betroffenen, in Kontakt. Daher unterstützen wir beispielsweise auch den weiteren Aufbau der Behindertenkonferenz St.Gallen-Appenzell.