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Ambulantes Wohnen - die Erfahrungen in Zürcher IFEG-Betrieben sind ernüchternd
(fel) Die Zahlen stimmen nicht euphorisch: Von den ca. 300 Begleitgarantien, die im Kanton ZH im Jahr 2024 in Form eines Vouchers ausgestellt worden sind, wurden lediglich 80 eingelöst. Die Gründe dafür sind vielfältig: Fehlende Anreize für die IFEG-Betriebe, Wohnungsmangel und Hürden für die Klient:innen in Zusammenhang mit der Bedarfsabklärung.
Die Stiftung Ancora-Meilestei, die auch im Kanton St. Gallen Dienstleistungen anbietet, ist sehr daran interessiert, im Kanton Zürich das ambulante Wohnen anzubieten. Bis jetzt ist es indessen nicht gelungen, jemanden ins ambulante Wohnen aufzunehmen. Claudia Hirsig, Bereichsleiterin Wohnen, sagt: «Wir hatten bis jetzt nur wenige Anfragen; und keine Anfrage hat bis zu einer Abklärung geführt. Die Zugangshürden sind extrem hoch: Das Tool muss zwingend digital ausgefüllt werden. Das Formular umfasst 25 Seiten, und es ist nicht möglich, eine Zwischenspeicherung zu machen. Das überfordert viele potenzielle Klient*innen. Unser Zeitaufwand für das Bearbeiten der Anfragen ist beträchtlich, wird aber nicht entschädigt. Wir erleben die Situation als unbefriedigend. Wir wären motiviert, diese neue Dienstleistung anzubieten, kommen aber nicht vorwärts.»
Magere Nachfrage
Auch die Wohnstätten Zwyssig kann nur eine magere Nachfrage nach dem ambulanten Wohnen vorweisen: Sie betreut derzeit zwei Personen im ambulanten Wohnen; eine davon hat den Wechsel vom stationären Wohnen ins ambulante Wohnen gemacht; die andere Person kam von extern und hat vorher schon in der eigenen Wohnung gelebt. Dabei wäre die Wohnstätten Zwyssig dafür prädestiniert, dass die Klient:innen aus dem stationären in den ambulanten Bereich wechseln: Der IFEG-Betrieb bietet insgesamt 150 Plätze im Bereich stationäres Wohnen an und verfügt über die meisten Aussenwohngruppen im Kanton, sprich 80 Wohnungen für 110 Personen, die alle IBB 0 oder IBB 1 haben.
«Die Nachfrage ist noch nicht vorhanden», meint Marcel Finker, Geschäftsleiter der Wohnstätten Zwyssig. «Das Zürcher Kantonale Sozialamt (KSA) wollte sehr schnell das ambulante Wohnen ermöglichen, aber die Klient*innen sind noch nicht ambulant unterwegs: Es gibt nur spärliche Übertritte aus dem stationären Bereich. Es sind v.a. Personen, die bis jetzt zu Hause gewohnt haben, welche die ambulanten Dienstleistungen nutzen, weil sich die Angehörigen jetzt für ihre Unterstützung bezahlen lassen können.»
Etwas anders sieht die Situation in der Stiftung andante aus: Da die Stiftung andante im Rahmen der Vorbereitungsarbeiten für das SEBE ein Projekt durchführen konnte, in dem Bewohner:innen den Wechsel ins ambulante Wohnen ausprobieren konnten, haben nun zehn Personen, die vorher im teilstationären Wohnen waren, die Chance gepackt und haben den Schritt in die eigene Mietwohnung gewagt. Die Voraussetzungen waren insofern günstig, als die Stiftung andante als Besitzerin der Immobilie die Wohnungen im Mietrecht abgeben kann.
Nicht ausfinanzierte Tarife
Im Rahmen des Projektes hat andante auch eine Preiskalkulation gemacht: Gemäss ihrer Berechnung wäre ein Tarif von Fr. 160.—/Stunde das Minimum, um die Dienstleistung auszufinanzieren. Der Kanton ZH bezahlt aber derzeit maximal Fr. 120.--/Stunde (inkl. Wegkosten). Thomas Diener, Geschäftsleiter von andante, bedauert das: «Mit diesem tiefen Betrag ist das Erbringen von ambulanten Dienstleistungen ein Verlustgeschäft. Mit so einem tiefen Betrag ist das Erbringen der neuen Dienstleistungen nicht finanzierbar. Das motiviert keinen IFEG-Betrieb, sich dieses Feld zu erschliessen.» Hauptgrund dafür ist, dass die IFEG-Betriebe die neuen ambulanten Dienstleistungen mit ihrem angestammten qualifizierten Fachpersonal erbringen wollen und nicht bereit sind, Abstriche bei der Qualität zu machen und schlecht ausgebildetes Personal anzustellen. Thomas Diener: «Das schulden wir unseren Mitarbeitenden, die mit uns das Projekt zum Fliegen gebracht haben und die wir nicht entlassen wollen, um günstigeres Personal anzustellen; und das schulden wir ebenso den Klient:innen, denen wir versprochen haben, dass sie weiterhin auf eine gute Begleitung in der gleichen Qualität zählen können.»
Fehlende Anreize, steigender Druck
Wenn es für die IFEG-Betriebe nicht attraktiv ist, das ambulante Wohnen anzubieten, weil es ohne Querfinanzierung über die anderen Dienstleistungen gar nicht geht, fehlt ein wichtiger Hebel, um Personen mit IBB 0 oder IBB 1, die derzeit im stationären Bereich wohnen, zu motivieren, den Wechsel zu wagen. Thomas Diener: «Wir dürfen nicht vergessen, dass diese Personen in der Regel nichts anderes kennen als das stationäre Wohnen. Alleine kommen sie nicht auf die Idee, sich eine andere Wohnform zu wünschen oder ausprobieren zu wollen. Sie sind in diesem Kontext sozialisiert worden. Und wenn wir sie nicht auf diese neuen Möglichkeiten aufmerksam machen und mit ihnen in den Prozess gehen, der seine Zeit dauert, dann wird sich nicht viel verändern bzw. wird es sehr viel länger dauern, bis die Transformation der Branche Realität wird. Aber unter den gegebenen Umständen gibt es keine Anreize für die IFEG-Betriebe, diese Entwicklung zu pushen.»
Um einen Stillstand zu vermeiden, muss der Kanton u.U. zu anderen Mitteln greifen. «Die Leistungsvereinbarung ist die einzige Möglichkeit, um auf uns Druck zu machen, den Wechsel zu pushen,» sagt Marcel Finker. «Seit drei Jahren sind bei uns die Leistungsverträge im stationären Bereich eingefroren. Man redet zwar von Unternehmertum und Handlungsfreiheit, aber faktisch werden keine neuen Plätze bewilligt, selbst wenn es eine Nachfrage gibt.» Bei Claudia Hirsig tönt es ähnlich: «Schleichend werden immer weniger Plätze bewilligt. Wir wissen von anderen Organisationen, dass trotz Überbelegung und Wartelisten teilweise Plätze abgebaut werden mussten.»
Ungleiche Anforderungen an die Qualität?
Trotz aller Hürden und fehlender Nachfrage gibt es derzeit im Kanton ZH bereits 30 Anbieter von ambulanten Dienstleistungen, die sich vom noch kleinen Kuchen ein Stück abschneiden wollen; ein Teil davon sind IFEG-Betriebe oder Organisationen wie die Pro Infirmis, die über Art. 74 IVG schon lange das Begleitete Wohnen anbieten. Ein Teil davon sind aber auch neue Anbieter, die mittels SEBE ein neues Geschäftsmodell aufbauen wollen und auf den Markt drängen. Bei den IFEG-Organisationen bestehen Befürchtungen, dass die Anforderungen an die Qualität, die an die neuen Dienstleister gestellt werden, nicht ausreichen, um Menschen mit Behinderungen in ihrem Alltag gut zu begleiten. Aus den Unterlagen auf der Webseite von SEBE ist nicht auf Anhieb eruierbar, welche Ausbildung vom Personal verlangt wird und wie bei der Begleitung im Alltag z.B. die Umsetzung der UN-BRK überprüft wird - eine Anforderung, welche die IFEG-Betriebe mittels den Q-Richtlinien der SODK Ost+ZH erfüllen müssen. Selbstredend können Klient:innen im ambulanten Wohnen, die den Voucher bei einer IFEG-Organisation einlösen, z.B. die interne Meldestelle in Anspruch nehmen.
Schwieriger Wohnungsmarkt
Marcel Finker ortet noch ein anderes grosses Problem: Im Kanton ZH ist der Wohnungsmangel sehr prekär. «Genügender Wohnraum ist in meinen Augen sowohl der grösste Erfolgsfaktor als auch der grösste Risikofaktor. Mir kommt es vor, wie wenn wir einen Mercedes ohne Räder hätten. Das KSA sagt, das sei nicht ihr Thema, was nachvollziehbar ist, aber trotzdem hätte man dies von Anfang an mitberücksichtigen müssen.» Bei Claudia Hirsig tönt es ähnlich: «Die Studios, die ich bis anhin für Klient*innen des kollektiven Einzelwohnens gefunden habe, habe ich nur dank meiner persönlichen Beziehungen gefunden. Ohne mein Beziehungsnetz wäre die Wohnungssuche in Zürich chancenlos.»
Zu vermuten ist auch, dass es IV-Bezüger:innen wohl oft nicht besser ergeht als älteren Personen, wenn sie auf Wohnungssuche sind: Im Kanton ZH ist mittlerweile von einer Altersdiskriminierung die Rede, weil ältere Personen fast keine Chance haben, berücksichtigt zu werden, wenn sie sich für eine Wohnung bewerben. Entweder bleiben sie dann in zu grossen Wohnungen, obwohl sie bereit wären, in eine kleinere Wohnung umzuziehen, oder gehen verfrüht in ein Altersheim, obwohl sie durchaus in der Lage wären, selber einen Haushalt zu führen.
Die Bedarfsabklärung als Herausforderung
Neben dem Wohnungsmangel ist die aufwendige und komplizierte Bedarfsabklärung eine weitere Hürde, die es zu nehmen gilt. Die Wohnstätten Zwyssig machen die gleiche Erfahrung wie Ancora-Meilestei. Marcel Finker sagt: «Das 25-seitige Formular ist zu lang und zu schwierig. Ohne Unterstützung schaffen das nur wenige; auch ist der digitale Zugang sehr anspruchsvoll.» Claudia Hirsig weist noch auf ein anderes Problem hin: «Wir machen uns grundsätzlich Sorgen, dass sich gerade Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung selber überschätzen, wenn sie den Fragebogen allein ausfüllen und dann zu wenig Bedarf anmelden und damit zu wenige Voucher-Stunden bekommen. Wenn sie dann im Alltag überfordert sind, besteht das Risiko, dass es zu mehr Eintritten in eine psychiatrische Klinik kommt, weil die Idee ja ist, dass wir kontinuierlich stationäre Plätze abbauen und wir sie dann nicht mehr aufnehmen können.» Erschwerend kommt dazu, dass die Berufsbeistandschaften keine Kapazitäten haben, zusätzliche Unterstützung anzubieten, sei es anfangs beim Ausfüllen des Bedarfsabklärungstool, sei es später bei Leistungen, die vom Voucher nicht abgedeckt sind.
Optimistischer Blick in die Zukunft
Aber auch wenn die Erfahrungen in dieser ersten Zeit ernüchternd waren, sind die befragten Personen sehr überzeugt vom SEBE. Thomas Diener: «Das neue Gesetz stellt einen Riesenfortschritt dar. Wir sind mit der Umsetzung noch nicht zufrieden, aber ich bin überzeugt, dass es gelingen wird, während der restlichen Übergangszeit noch Mängel zu beheben. Es ist für uns und für das KSA eine neue Erfahrung und ein Lernprozess. Und trotz aller Schwierigkeiten war die Zusammenarbeit mit dem KSA immer gut und auf Augenhöhe.»
Etwas mehr Skepsis ist zu hören, wenn man wissen will, wie es mit der Unabhängigkeit der Abklärungsstelle steht – im Kanton ZH ist diese im KSA selber angesiedelt oder wenn es darum geht, wie neutral eine Beratungsstelle wie die Pro Infirmis sein kann, wenn sie gleichzeitig ambulante Dienstleistungen anbietet. Claudia Hirsig meint: «Solche Fragen stellen wir uns, aber wir können nicht beurteilen, wie mit diesen heiklen Punkten in der Praxis umgegangen wird.»
Ein grosser Pluspunkt, den man nicht hoch genug einschätzen kann, ist, dass das SEBE offenbar keine Obergrenze bez. Anzahl Stunden an Begleitung kennt, die eine Person pro Monat beziehen kann. Damit ist eine wichtige Voraussetzung gegeben, um die Wahlfreiheit beim Wohnen, welche Art. 19 der UN-BRK postuliert, auch wirklich umzusetzen.