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In Münsterlingen soll ein HEVE-Kompetenzzentrum entstehen

(fel) „Intensivplätze“ – das war einmal. Heute spricht man von „HEVE“, was „herausforderndes Verhalten“ heisst. Es gibt viel zu wenige Plätze für Menschen mit herausforderndem Verhalten. Nicht nur im Kanton St. Gallen, sondern schweizweit. Die Stiftung Mansio in Münsterlingen plant einen Neubau mit 40 Plätzen. Der Geschäftsleiter Marcel Heuberger berichtet von den Plänen.

Die Stiftung Mansio plant einen Neubau für Menschen mit HEVE mit 40 Plätzen. Was hat dazu geführt, dass die Stiftung Mansio sich entschieden hat, dieses höchst anspruchsvolle Projekt in Angriff zu nehmen? 

Noch vor meiner Zeit, als ich 2018 die Geschäftsleitung der Stiftung Mansio übernommen habe, gab es ein Bauprojekt, mit dem ein Kompetenzzentrum für ca. 30 Menschen mit Autismus-Spektrum-Störungen hätte realisiert werden sollen, das damals aber aus verschiedenen Gründen nicht umgesetzt wurde. Heute haben wir die Situation, dass das Haus „Hinterhaus“ in Münsterlingen, in dem wir Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung und Menschen mit HEVE betreuen, eine Totalsanierung braucht, und die Totalsanierung inkl. Provisorium kostet uns in etwa so viel wie ein Neubau. Weil wir mehr Raum und eine moderne Infrastruktur brauchen, auch gerade mit Blick auf attraktive Arbeitsplätze bez. Fachpersonal, die HEVE-Klient:innen betreuen, war es naheliegend, das Bauprojekt wieder aus der Schublade zu holen und es für das neue HEVE-Projekt „Oberhaus“ zu nutzen. 

40 Plätze – das ist ja richtig viel. Ich gehe jetzt nicht davon aus, dass ihr derzeit im „Hinterhaus“ 40 Klient:innen mit HEVE habt und dass der Bedarf allein im Kanton TG so gross ist. 

Nein. Derzeit betreuen wir 24 Personen mit HEVE. Ob es dann 25, 30 oder mehr HEVE-Plätze sein werden, ist noch offen. Wir wissen, dass es schweizweit viel zu wenige Plätze gibt, und wir gehen davon aus, dass die Nachfrage so gross ist, dass wir die Plätze dereinst auch besetzen können. Bis alle Hürden genommen sind und wir mit dem Bauen starten können, dauert es sicher noch zwei Jahre, und bezugsbereit wäre das Haus dann im besten Falle 2030. Ich bin optimistisch, dass wir damit ein Angebot schaffen, das einen wichtigen Beitrag zu einer überregionalen Versorgung beitragen könnte. 

Der Begriff HEVE geht auf den englischen Begriff „challenging behaviour“, dem der Setting-Ansatz zugrunde liegt. Kannst du mir sagen, wie dem Setting-Ansatz im Rahmen eures Projektes Rechnung getragen werden soll?

Das Entscheidende daran ist der Perspektivwechsel: Das Verhalten wird nicht als Eigenschaft der Person gesehen, sondern als Reaktion auf ein Umfeld, das die Bedürfnisse dieser Person nicht ausreichend erfüllt. Der Setting-Ansatz fragt also: Was in der Umgebung löst dieses Verhalten aus – und was müssen wir verändern? Das kann die räumliche Gestaltung sein, die Tagesstruktur, die Kommunikationsformen oder die Beziehungsqualität zwischen Fachperson und Bewohner:in. Konkret bedeutet das: Lärm, Reizüberflutung, unklare Abläufe oder fehlende Vorhersehbarkeit können herausforderndes Verhalten massgeblich verstärken. Ein gut gestaltetes Setting reduziert Eskalationen, bevor sie entstehen. Dazu gehören klare Strukturen, reizreduzierte Bereiche, Rückzugsmöglichkeiten und ein hoher Grad an Individualisierung im Alltag. Für uns als Fachpersonen bedeutet das eine konsequente Haltungsarbeit: Wir hören auf zu fragen „Warum macht der das?” und beginnen zu fragen „Was teilt uns diese Person damit mit – und was können wir verändern?”

Was bedeutet der Setting-Ansatz in Bezug auf die Fachlichkeit der Fachkräfte und deren Qualifikationsprofil?

Der Setting-Ansatz stellt hohe Anforderungen an das Fachpersonal – und das auf mehreren Ebenen. Erstens braucht es fundiertes Wissen über Kommunikation, insbesondere unterstützte und alternative Kommunikation, weil viele Menschen mit HEVE keine oder nur eingeschränkte Lautsprache haben. Gesundheit und Wohlbefinden entsteht dann, wenn man sich sicher und stabil fühlt. Wenn man in Krisen aufgefangen wird und sich auch in Situationen des Kontrollverlustes darauf verlassen kann, dass man respektvoll begleitet wird. Das heisst, dass eine deeskalierende und traumasensible Arbeitsweise die Grundlage sein muss, um ein gesundheitsförderliches Setting zu schaffen. Unsere Mitarbeiter:innen erhalten regelmässig Weiterbildungen, z.B.  im Bereich TEACCH und Deeskalation und arbeiten eng mit unserer internen UK-Gruppe zusammen. Und genauso wichtig wie das Fachwissen ist die Haltung: Fachpersonen im HEVE-Bereich müssen aushalten können, etwas nicht sofort zu verstehen – und trotzdem handlungsfähig zu bleiben.

Im Bereich Wohnen sprechen wir seit längerem von der Durchlässigkeit der Angebote bzw. einem Kontinuum, wo es passgenaue Wohnformen aufgrund unterschiedlicher Bedürfnisse gibt. Werdet ihr euer Angebot (Stichwort Time-Out-Plätze oder Kriseninterventionsplätze) differenzieren bzw. ein Kontinuum im Bereich der HEVE auf eurem Gelände anbieten, im Sinne von, dass eine Eingliederung in weniger intensiv betreute Wohnformen möglich wird? 

Der Begriff HEVE ist eigentlich zu wenig präzis und zu unspezifisch, weil er die unterschiedlichen Bedürfnisse bzw. Anforderungen zu wenig gut abbildet. Der Begriff Intensivplatz bezeichnete indessen unmissverständlich eine geschlossene Abteilung. Derzeit haben wir in zwei Wohngruppen je einen Timeout-Platz. Im Neubau soll es nur noch einen Timeout-Platz geben, da wir beabsichtigen, dass die Klient:innen in ihren eigenen Zimmern stabilisiert werden sollen. Es laufen Abklärungen, wie dies baulich am besten umgesetzt werden kann. Das heisst, wir schaffen spezifische Raumoptionenmit denen wir dem unterschiedlichen Betreuungsbedarf der Klient:innen gerecht werden wollen.

Wir haben ja die SODK Ost+ZH-Qualitätsrichtlinien. Reichen diese aus, um dem HEVE-Setting gerecht zu werden oder wie sehen spezifische Qualitätsstandards in diesem Bereich aus? 

Die SODK Ost+ZH-Qualitätsrichtlinien sind eine wichtige Grundlage, aber sie wurden für ein breites Spektrum von Wohnangeboten entwickelt – nicht spezifisch für den HEVE-Bereich. Für diesen Bereich braucht es ergänzende, spezifische Standards: etwa zur Personalschlüssel-Berechnung, die im HEVE-Bereich deutlich höher sein muss als in anderen Settings, zur Deeskalationskompetenz, zur psychiatrischen Kooperation oder zur Sicherheitsplanung. In anderen Ländern – etwa in Grossbritannien oder den Niederlanden – gibt es dafür eigene Rahmenvereinbarungen. In der Schweiz stehen wir da noch am Anfang. Die bestehenden Qualitätsrichtlinien schaffen eine Mindestbasis, aber für den HEVE-Bereich reichen sie als alleinige Grundlage nicht aus.

Der Fachkräftemangel macht nicht Halt vor unserer Branche. Wie wird es euch gelingen, das nötige Fachpersonal zu finden? 

Der Fachkräftemangel ist für uns derzeit eine grosse Herausforderung. Im „Hinterhaus“, das grosse bauliche Mängel aufweist und von der Infrastruktur her nicht mehr genügt, haben wir im geschlossenen Setting eine höhere Fluktuation. Wir rechnen aber damit, dass der Neubau ein Leuchtturm sein wird und damit eine gute Voraussetzung geschaffen wird, gutes Personal zu finden, das auch bleibt. Neben attraktiver Anstellungsbedingungen und gezielten Weiterbildungsmöglichkeiten, wird es wichtig sein, spannende Arbeitsplätze mit klarer Haltung und durchdachten Konzepten zu bieten. 

Die Komplexität der zu bewältigenden Herausforderungen ist immens. Die UN-BRK gilt auch für diese Menschen. Menschen mit HEVE sind indessen von der Exklusion am meisten betroffen. Tut das nicht weh? 

Ja, das tut weh – und es sollte uns alle schmerzen. Die UN-BRK gilt ausdrücklich für alle Menschen mit Behinderung, ohne Ausnahme. Und trotzdem erleben wir in der Praxis immer wieder, dass genau die Menschen, die das intensivste Unterstützungsangebot bräuchten, am häufigsten ausgeschlossen werden – aus Wohngruppen, aus Tagesstrukturen, manchmal aus ganzen Kantonen. Oft landen sie in psychiatrischen Langzeitabteilungen, die eigentlich nicht für sie gedacht sind, oder werden von Institution zu Institution weitergereicht. Das ist nicht nur eine fachliche Herausforderung, das ist eine gesellschaftliche und ethische. Inklusion darf nicht bei Menschen aufhören, deren Teilhabe unbequem ist oder viel kostet. Artikel 19 der UN-BRK garantiert das Recht auf selbstbestimmtes Wohnen – und das gilt auch dann, wenn die Umsetzung komplex ist. Die Umsetzung der UN- BRK ist unser zentrales Anliegen. Um voranzukommen, braucht es Wissen - bei Klient:innen und beim Personal. Im HEVE- Bereich ist die Schulung der Fachmitarbeitenden besonders wichtig, da oft aufgrund der Schwere der Beeinträchtigung solche Inhalte nur schwer verstanden werden können. Wir planen derzeit eine umfangreiche Schulung zur UN-BRK.

Wir arbeiten in der Ostschweiz ja z.B. seit vielen Jahren mit dem IBB-Tool, das nur gemeinsam via SODK Ost+ZH angepasst werden kann. Im HEVE-Bereich greift das IBB-Tool nicht. Eigentlich wäre es ja nur logisch, gemeinsam auf SODK Ost+ZH ein Modell zu entwickeln, um auch diesen Bereich zu regeln, nicht zuletzt darum, weil es keinen anderen Bereich gibt, der so teuer ist wie der HEVE-Bereich. Verstehst du, warum die Zusammenarbeit hier nicht greift? 

Der IBB funktioniert gut für viele Wohnformen, stösst aber im HEVE-Bereich an seine Grenzen, weil der Unterstützungsbedarf dort nicht nur höher, sondern auch qualitativ anders ist: Er ist weniger planbar, stark situationsabhängig und erfordert Personalressourcen, die mit einem standardisierten Punktesystem kaum abzubilden sind. Das erklärt wahrscheinlich teilweise, warum eine gemeinsame Lösung bislang fehlt.

Aus dem Spitalbereich ist bekannt, dass eine kantonsübergreifende Kooperation oder Zusammenarbeit das Gebot der Stunde ist. Meines Wissens gibt es keine Bestrebungen, beim so anspruchsvollen Thema wie den HEVE-Plätzen interkantonal zusammenzuarbeiten. Aber vielleicht weisst du mehr? 

Nein, mir ist auch nicht bekannt, dass es zwischen den Kantonen Bestrebungen gibt, das Problem gemeinsam anzugehen. Aber wir wären sehr offen dafür, dass aus unserem Projekt ein „HEVE-Kompetenzzentrum Ostschweiz“ entstehen könnte. Derzeit laufen mit dem Kanton Thurgau Gespräche, welche Kosten dieser übernimmt und wie die Tarife ausgestaltet werden. Ob dieser ein Konkordat mit anderen Kantonen eingehen könnte oder ob wir als Mansio die Plätze in eigener Regie mit ausserkantonalen Klient:innen besetzen können, muss auch geklärt werden.