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Behindertenrechtskonvention
Jeder Mensch hat Rechte.
Zum Beispiel das Recht, dass er gut behandelt wird.
Allen Menschen soll es gut gehen.
Darüber gibt es viele Regeln und Gesetze in
Europa und der ganzen Welt.
Diese Regeln und Gesetze sind auch für
Menschen mit Behinderung.
Damit es allen Menschen mit Behinderung
auf der ganzen Welt besser geht,
haben verschiedene Länder eine Vereinbarung gemacht.
Diese Vereinbarung heisst:
Behinderten-Rechts-Konvention.
193 Länder haben die Behinderten-Rechts-Konvention unterschrieben.
Diese 193 Ländern gehören zur UNO.
Das sind die Vereinten Nationen.
In Englisch heisst das United Nations
und wird auch mit UN abgekürzt.
Behinderten-Rechts-Konvention ist ein sehr langes Wort.
Darum braucht man dafür die Abkürzung BRK.
Beides zusammen ergibt die Abkürzung UN-BRK.
Die UN-BRK gibt es seit 2006.
Die Schweiz hat die UN-BRK 2014 unterschrieben.
Der Bund und die Kantone müssen die UN-BRK umsetzen.
Aber auch die Institutionen sollen die UN-BRK umsetzen.
Auch sie sollen ein gutes Vorbild sein.
INSOS SG-AI unterstützt die Institutionen dabei.
Er hat darum ein Projekt zur UN-BRK gemacht.
Daraus sind viele wertvolle Hilfsmittel entstanden.
Was diese Hilfsmittel sind,
wird auf den anderen Seiten erklärt.